Neues Personenstandsgesetz in Ägypten kurz vor Abschluss

Kairo. Ein Gesetzentwurf, der den Personenstand von Nichtmuslimen in Ägypten rechtlich neu regeln soll, steht offenbar kurz vor der Verabschiedung. Der Entwurf sei abschließend im Justizministerium geprüft worden, berichteten ägyptische Medien unter Berufung auf den Abgeordneten und Rechtsberater der koptisch-orthodoxen Kirche, Monsef Suleiman. Der Entwurf, an dem Vertreter der verschiedenen ägyptischen Kirchen mitgearbeitet haben, muss nun noch dem Ministerrat sowie dem Staatsrat vorgelegt werden, bevor er zur Abstimmung ins Parlament kommt.



Er gehe davon aus, dass die Abstimmung bereits in der nächsten Parlamentssitzung erfolgen könne, so Suleiman laut Berichten. Zu einer mehrjährigen Verzögerung sei es unter anderem gekommen, weil eine Übersetzung des Entwurfstextes zur Überprüfung an den Vatikan gesendet werden muss. Auch unterschiedliche Ansichten der Kirchen bei Fragen zu Trennung und Scheidung mussten harmonisiert werden.



Die koptische Menschenrechtsaktivistin Yvonne Massad erklärte den Vorstoß gegenüber Medien (Montag) als einen "wichtigen und notwendigen Schritt, um mit den Problemen der Neuzeit" Schritt zu halten. Durch ihn würden vor allem die Rechte von Frauen gestärkt.



Die orthodoxen, protestantischen und katholischen Kirchen in Ägypten hatten sich im Februar 2020 auf den Entwurf zur Neuordnung des Personenstandsgesetzes geeinigt, nachdem der Vatikan als letzte Partei dem Entwurf die noch ausstehende Zustimmung erteilt hatte.



Das neue Gesetz soll Fragen der Eheschließung, Eheverträge und Scheidungen regeln, um damit der unter Christen verbreiteten Praxis des Konfessionswechsels im Fall von Scheidungen ein Ende zu bereiten. Gleichzeitig sollen Bestimmungen für Ehenichtigkeitsverfahren und Scheidungen milder gestaltet werden, berichtete das koptische Nachrichtenportal "Watani".



Unter anderem sieht der Entwurf demnach vor, Scheidungen zuzulassen, wenn ein Partner den anderen über einen Zeitraum von drei Jahren verlassen hat. Im Fall von gemeinsamen Kindern wird der Zeitraum auf fünf Jahre festgelegt. Der Tatbestand des Ehebruchs als Scheidungsgrund soll auf virtuellen Ehebruch ausgeweitet werden. Gleichzeitig sollen Männer und Frauen in Erbangelegenheiten gleichgestellt werden. Einzelne Bestimmungen des Gesetzentwurfs sind demnach nur für bestimmte Kirchen gültig.



Ermöglicht hat die Schaffung eines eigenen Statusgesetzes für Ägyptens Christen der Artikel 3 der 2014 verabschiedeten Verfassung des Landes. Nach Zustimmung aller Kirchen soll der Entwurf dem Justizministerium zur Revision vorgelegt und dann zur Abstimmung vor das Parlament gebracht werden.



Die größte christliche Gemeinschaft in Ägypten sind die orthodoxen Kopten. Sie führen ihre Anfänge auf den Evangelisten Markus zurück. Angaben über Mitgliederzahlen der altorientalischen Kirche schwanken zwischen acht und zwölf Millionen unter den rund 100 Millionen Einwohnern Ägyptens. Die römisch-katholische Kirche zählt rund 20.000 Mitglieder in Ägypten. (KNA)