Kritik an Entscheidung zu islamischem Religionsunterricht in Hessen

Der Koordinationsrat der Muslime in Deutschland (KRM) zeigt sich enttäuscht über die Entscheidung des Landes Hessen, islamischen Religionsunterricht in Zusammenarbeit mit dem Moscheeverband Ditib ab dem kommenden Schuljahr nicht mehr zu erteilen. Dieser Schritt werfe "die Bemühungen um die Gleichstellung der Muslime um viele Jahre zurück", sagte Sprecher Burhan Kesici am Freitag in Berlin. Die Begründung des Ministeriums sei zudem nicht nachvollziehbar.

Am Dienstag hatte der hessische Kultusminister Alexander Lorz (CDU) erklärt, dass bestehende Zweifel an der Unabhängigkeit von Ditib Hessen vom türkischen Staat nicht hätten ausgeräumt werden können. Er habe die Entscheidung "nach eingehender Prüfung der von Ditib Hessen eingereichten Unterlagen und auf Basis aktualisierter gutachterlicher Einschätzungen getroffen".

Dieses Vorgehen sei "verfassungswidrig und inakzeptabel", so der KRM. Die Strukturen der Ditib seien bereits 2013 bei der Einführung des Islamischen Religionsunterrichts bekannt gewesen. "Mithin wurden die jetzt monierten Punkte schon damals von Religionsverfassungsrechtlern begutachtet und nicht als Hindernis gewertet." Insofern verstoße die Aussetzung gegen das Grundrecht von Schülern auf bekenntnisorientierten Religionsunterricht.

Die vorgeschlagene Alternative eines Islamunterrichts unter staatlicher Aufsicht sei "in keiner Weise verfassungskonform", mahnte der Verband. Laut Lorz ist dieses Unterrichtsangebot - anders als Religionsunterricht - nicht bekenntnisorientiert und in alleiniger staatlicher Verantwortung ohne die Beteiligung von Religionsgemeinschaften organisiert.

Der KRM kündigte an, dass seine Mitglieder den Religionsunterricht in ihren Moscheegemeinden ausbauen würden, um Schülern einen "adäquaten Ersatz" anzubieten. Der hessische Landesverband des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD) hatte zuvor allen muslimischen Eltern empfohlen, "ihre Kinder nicht für das Fach 'Islamunterricht', sondern für das Fach Ethik anzumelden".

Bei der Aussetzung der Kooperation mit Ditib Hessen hatte sich das Ministerium auf ein staatsrechtliches Gutachten bezogen, wonach Ditib Hessen "das letzte Glied einer Weisungskette" bilde, die über den Ditib-Bundesverband zur türkischen Religionsbehörde Diyanet führe, die ihrerseits unmittelbar dem türkischen Staatspräsidenten unterstehe. (KNA)