Hessisches Verwaltungsgericht verbietet Kopftuch auf Richterbank

Angehende Richterinnen islamischen Glaubens dürfen in Hessen im Gerichtssaal weiter kein Kopftuch tragen. Das entschied am Mittwoch der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Der für das Beamtenrecht zuständige Erste Senat hob damit das anderslautende Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt auf.

Im aktuellen Fall war die Referendarin gegen das Kopftuchverbot durch das Hessische Justizministerium per Eilantrag vorgegangen, weil sie sich diskriminiert fühlte. Die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) begrüßte das Urteil. Die Kasseler Richter hätten in sehr klaren Worten die jahrelange Praxis in Hessen bestätigt. Sie hätten zudem betont, dass kaum ein anderer Ort denkbar sei, an dem die Wahrung der staatlichen Neutralität so bedeutsam sei wie vor Gericht.

Die Rechtsreferendarinnen dürften mit Kopftuch keine Tätigkeiten ausüben, bei denen sie von Bürgern als Repräsentantinnen der Justiz oder des Staates wahrgenommen werden oder wahrgenommen werden könnten, so das Gericht. In der Praxis bedeute dies insbesondere, dass Referendarinnen, die ein Kopftuch tragen, bei Verhandlungen im Gerichtssaal nicht auf der Richterbank sitzen dürfen, sondern im Zuschauerraum. Sie dürften auch keine Sitzungsleitung oder Beweisaufnahmen durchführen. 

Zur Begründung erläuterte der Verwaltungsgerichtshof, der Landesgesetzgeber sei unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ermächtigt, Regelungen zur Sicherung der staatlichen Neutralität zu schaffen. Die Ausübung des Vorbereitungsdienstes mit religiös konnotierter Bekleidung verstoße gegen das Neutralitätsgebot in der Justiz. So könnten sich insbesondere Verfahrensbeteiligte wegen einer Referendarin, die ein Kopftuch trage, beeinträchtigt fühlen oder aber Zweifel an der Neutralität dieser Person und damit eventuell auch an der Justiz haben.

Würden durch das Erscheinungsbild der Repräsentanten der Rechtsprechungsgewalt Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz begründet, sei das staatliche Neutralitätsgebot in seinem Kernbereich betroffen, so die Richter weiter. Die Grundrechte der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare hätten demgegenüber zurückzutreten.

In den Bundesländern bestehen unterschiedliche Regelungen. In Bayern hatte das Verwaltungsgericht Augsburg im vergangenen Jahr ein Kopftuchverbot für Gerichte gekippt. Die Richter bemängelten dabei, dass es für einen solchen Eingriff in die Religions- und Ausbildungsfreiheit keine gesetzliche Grundlage gebe. Die Landesregierung kündigte Berufung an.

Baden-Württemberg legte im Mai einen Gesetzesvorschlag vor, der religiöse Kleidungsstücke für Richter und Staatsanwälte verbietet. 2015 hatte das Bundesverfassungsgericht pauschale Kopftuchverbote für Lehrer an staatlichen Schulen kassiert. Dazu müsse es landesrechtliche Regelungen geben. (KNA)