Berliner Libyen-Konferenz: Stopp aller Waffenlieferungen und Aufruf zu einem dauerhaften Waffenstillstand

Ein dauerhafter Waffenstillstand, die Einhaltung des Waffenembargos und die Wiedereinleitung des politischen Prozesses in Libyen: Die Teilnehmer der Berliner Libyen-Konferenz haben die Weichen für einen innerlibyschen Friedensprozess gestellt. Doch die insgesamt 55 Punkte umfassende Abschlusserklärung der Konferenzteilnehmer besteht vor allem aus Absichtserklärungen und Appellen, nur wenige Punkte sind verpflichtend. Die wichtigsten Beschlüsse der Libyen-Konferenz:

1. Selbstverpflichtung der Konferenzteilnehmer auf Nicht-Einmischung in Libyen

Im ersten Teil der Abschlusserklärung heben die Konferenzteilnehmer hervor, dass es "keine militärische" Lösung zur Beilegung des Konflikts in Libyen geben könne und bekräftigen ihre Unterstützung für die Friedensbemühungen des UN-Sondergesandten Ghassan Salamé. Betont wird zudem das Bekenntnis der Konferenzteilnehmer zur "Souveränität, Unabhängigkeit, territorialen Unversehrtheit und nationalen Einheit Libyens".

Zu den wichtigsten Punkten der Abschlusserklärung gehört die Selbstverpflichtung der Konferenzteilnehmer, sich "nicht in den bewaffneten Konflikt in Libyen und in die inneren Angelegenheiten" des Landes einzumischen sowie die Aufforderung an "alle internationalen Akteure", dies ebenfalls zu unterlassen.

2. Forderung nach dauerhaftem Waffenstillstand und Entwaffnung aller Milizen

Bei den Beschlüssen zum Waffenstillstand handelt es sich vor allem um Appelle. Die Konferenzteilnehmer fordern die "Einstellung aller militärischen Bewegungen seitens oder in direkter Unterstützung der Konfliktparteien" ab dem Beginn des Waffenstillstandsprozesses. Gefordert wird darüber hinaus die "Demobilisierung und Entwaffnung bewaffneter Gruppierungen und Milizen". Schwere Waffen sollen zurückgezogen werden, Kampfflugzeuge am Boden bleiben, Milizen auf beiden Seiten aufgelöst werden.

Gefordert wird zugleich die Einleitung eines von der UNO unterstützten Prozesses zu dem Waffenstillstand. Dabei soll es nach einer Entwaffnung von Milizen und bewaffneten Gruppen in Libyen um die "Eingliederung geeigneten Personals" in zivile, sicherheitsbezogene und militärische Institutionen des Staates gehen. Alle Konfliktparteien sollen sich von Gruppierungen, die von der UNO als "terroristisch" eingestuft werden - wie dem Islamischen Staat (IS) oder Al-Kaida - distanzieren.

Unter UN-Vermittlung sollen Experten die Einhaltung des Waffenstillstands, die Auflösung bewaffneter Gruppen und den Aufbau vorläufiger Sicherheitsstrukturen überprüfen. Der UN-Sicherheitsrat wird aufgefordert, "angemessene" Sanktionen gegen jene zu verhängen, die gegen die Waffenstillstandsvereinbarungen verstoßen.

3. Verpflichtung zur Einhaltung des Waffenembargos

Die Konferenzteilnehmer verpflichten sich zur "unzweideutigen" und "vollständigen" Einhaltung des 2011 gegen Libyen verhängten Waffenembargos und fordern alle internationalen Akteure auf, dies ebenfalls zu tun. Die "Finanzierung militärischer Fähigkeiten und die Rekrutierung von Söldnern" wird ausdrücklich als Verstoß gegen das Waffenembargo bezeichnet.

Die Teilnehmerstaaten verpflichten sich, die UNO über alle Verstöße gegen das Waffenembargo zu informieren. "Alle Akteure" werden aufgerufen, ab sofort "die vom UN-Sicherheitsrat verhängten Sanktionen gegen diejenigen anzuwenden und durchzusetzen, die nachweislich gegen das Waffenembargo des UN-Sicherheitsrates oder den Waffenstillstand verstoßen".

4. Rückkehr zum politischen Prozess

Die Konferenz fordert die Einrichtung eines funktionsfähigen Präsidentschaftsrates und die Bildung einer "alle Seiten einbeziehenden und handlungsfähigen libyschen Einheitsregierung", die parlamentarisch anerkannt werden soll.

Die libyschen Konfliktparteien werden aufgefordert, den politischen Prozess unter Federführung der UNO wiederaufzunehmen. Damit soll der "Weg zur Beendigung der Übergangsperiode" durch freie und faire Parlaments- und Präsidentschaftswahlen unter Aufsicht der nationalen Wahlkommission geebnet werden. Die Konferenzteilnehmer verpflichten sich, die "Ergebnisse dieses innerlibyschen politischen Prozesses zu akzeptieren".

5. Die Reform des öffentlichen Sektors in Libyen und Einhaltung der Menschenrechte

Die Konferenzteilnehmer fordern die "Wiederherstellung des rechtmäßigen Gewaltmonopols des Staates" sowie die Schaffung nationaler Sicherheitsorgane, darunter Polizei und Armee. Alle Seiten in Libyen werden zur Achtung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte aufgefordert. Zivilisten, Migranten und Flüchtlinge sollen - auch durch die Zusammenarbeit mit UN-Stellen - geschützt werden. Auch ein Ende willkürlicher Inhaftierungen in Libyen wird gefordert. Haftlager für Flüchtlinge und Asylbewerber sollen schrittweise geschlossen werden. (AFP)