Nach Gerichtsurteil Ablehnung zu Kopftuch für Richterinnen

Ein Gerichtsurteil zugunsten einer Rechtsreferendarin mit Kopftuch sorgt weiter für Debatten. Die Union will einem Zeitungsbericht zufolge nun ein Kopftuchverbot für Richterinnen gesetzlich regeln. In Bayern soll das Kopftuch für Richterinnen und Staatsanwältinnen verboten bleiben.

Die Rechtsexpertin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, sagte der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Donnerstag), es dürfe "keine Zweifel an der Unparteilichkeit und Neutralität des Gerichts geben"'. Bei einer Richterin mit Kopftuch könnten solche Zweifel aufkommen, weil dies als "Ausdruck einer hohen persönlichen Bedeutung ihrer islamischen Glaubensüberzeugungen" gewertet werden könne.

Hier gebe es mögliche Widersprüche zum geltenden Recht, etwa in Hinblick auf die Vorstellungen der Scharia. Ohne Kopftuchverbot sei "die Akzeptanz gerichtlicher Entscheidungen und Verfahrensleitung gefährdet", sagte Winkelmeier-Becker.

Eine Sprecherin des bayerischen Justizministeriums sagte der "Augsburger Allgemeinen", die "fehlende Bereitschaft, auf das Kopftuch zu verzichten, schließt bei uns die Berufung in das Richterverhältnis auf Probe und damit die Übernahme in den richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst aus". Das Grundgesetz verpflichte Richter zu absoluter Neutralität.

Das Augsburger Verwaltungsgericht hatte Ende Juni entschieden, dass das im Freistaat seit acht Jahren geltende Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen rechtswidrig ist. Es handele sich um einen Eingriff in die Religions- und Ausbildungsfreiheit ohne gesetzliche Grundlage. Die Staatsregierung hatte Berufung gegen die Entscheidung angekündigt.

Geklagt hatte eine Jurastudentin mit deutscher und pakistanischer Staatsangehörigkeit im sogenannten Vorbereitungsdienst. Sie wollte auch während ihrer Ausbildung nicht auf das muslimische Symbol verzichten. Der Frau waren daraufhin angesichts des geltenden Verbots für ihre Referendariatszeit erhebliche Auflagen gemacht worden.

So durfte sie keine "hoheitlichen Tätigkeiten mit Außenwirkung" ausüben, also etwa auf der Richterbank sitzen, Zeugen vernehmen oder in einem Verfahren die Staatsanwaltschaft vertreten. Die Augsburger Richter erkannten darin eine Verletzung ihrer Grundrechte. Kritik an der Entscheidung kam von mehreren CDU-Landesjustizministern. In Baden-Württemberg bereitet Ressortchef Guido Wolf ein Gesetz vor, das Kopftücher auf der Richterbank verbietet.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte der "Augsburger Allgemeinen", er halte das Tragen eines Kopftuchs im öffentlichen Dienst und speziell bei der Polizei für problematisch. "Das Kopftuch ist kein zugelassenes Uniformteil. Daher ist das Tragen eines Kopftuchs im uniformierten Dienst der bayerischen Polizei nicht erlaubt", so der Minister. (KNA)

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