Geheimhaltung als System

Das Gefangenenlager Guantánamo soll binnen eines Jahres geschlossen werden. Doch was mit den Häftlingen passieren wird, ist weiterhin unklar. Darüber hat sich Sonja Ernst mit Wolfgang S. Heinz vom Deutschen Institut für Menschenrechte unterhalten.

Dr. Wolfgang S. Heinz; Foto: Deutsches Institut für Menschenrechte
Angesichts der bisherigen Geheimhaltungsstrukturen in Guantánamo muss es jetzt eine Prüfung durch eine unabhängige Regierungsstelle oder durch die Justiz geben, so Heinz.

​​ Als eine der ersten Amtshandlungen hat der neue US-Präsident Obama alle Prozesse gegen Guantánamo-Häftlinge für 120 Tage ausgesetzt. Ebenso hat er die Schließung Guantánamos binnen eines Jahres angekündigt. Wie rasch ist nun mit der Auflösung des Gefangenenlagers zu rechnen?

Wolfgang S. Heinz: Man muss abwarten, wie schnell die Teams an Rechtsexperten und -expertinnen, die sich jetzt an das Studium der rund 245 Fälle setzen werden, vorankommen. Außerdem gibt es erhebliche Auseinandersetzungen innerhalb der Regierung, wie genau zu verfahren ist: Anklage gegen wen? Wer darf in sein Heimatland zurückkehren, für wen braucht man ein Drittland wegen Foltergefahr? Die Schließung ist also kein einfacher Fall.

Unter diesen schätzungsweise 245 Gefangenen sind rund 50 Inhaftierte, die als unschuldig gelten. Manchen droht in ihren Heimatländern Verfolgung und Folter. Was wird nun mit diesen Unschuldigen passieren?

Heinz: Wenn man diese 50 Gefangenen nicht für gefährlich hält, stellt sich die Frage, warum man sie nicht in den USA selber aufnimmt. Es sei denn, dass auf Grund der jahrelangen Haft und der sehr schlechten Haftbedingungen auf Guantánamo , man die 50 Gefangenen für ein Sicherheitsproblem hält. Dann muss man natürlich erklären, wieso man diese Gefangenen anderen Ländern zumuten möchte.

Hier gibt es noch Erklärungsbedarf seitens der neuen Regierung und diesen kann man nur beantworten, indem man sich mit den Fällen beschäftigt und auch mit den Gefangenen spricht.

Sollten die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union jetzt nicht Verantwortung zeigen und die unschuldig einsitzende Gefangene aufnehmen? Darüber wird zurzeit gestritten, innerhalb der EU und auch in Deutschland.

Heinz: Ich denke, man muss abwarten, wie die einzelnen Fälle von der US-Regierung beurteilt werden. Ich wünsche mir von den europäischen Ländern und auch Deutschland, dass sie flexibel und bereit sind, Gefangene aus Guantánamo aufzunehmen. Wenn wirklich deutlich wird, und das halte ich für wichtig, dass damit Guantánamo endgültig schließt.

Es kann nicht sein, dass einerseits Gefangene hier in Europa aufgenommen werden und andererseits Guantánamo oder etwa eine andere Form, ein " Guantánamo light" auf dem Festland, fortgesetzt wird. Sonst wird man gewissermaßen mitschuldig, wenn man den Druck von den USA nimmt, wenn ein anderes, leichteres System der Präventivhaft, das dennoch rechtswidrig bleibt, weiterhin existiert.

Was genau steckt hinter einem solchen "Guantánamo light", einem Guantánamo auf dem Festland, wie es manche befürchten?

Heinz: Es gibt eine Diskussion in den USA, die vor allem mit Stimmen aus dem Umfeld des Pentagon, vorangetrieben wird. Diese argumentieren: Wir können die Gefangenen nicht vor Bundesgerichten aburteilen, weil wir nicht genügend verwertbare Beweise vor Gericht haben. Wir wollen aber auch nicht, dass sie freigesprochen werden und sich dann dem Terrorismus anschließen. Deshalb sollten wir ein System der Präventivhaft einrichten.

Häftling im Gefangenenlager Guantánamo; Foto: dpa
Erstmals räumten im Mai 2005 US-amerikanische Militärermittler ein, dass es Misshandlungen von Häftlingen im Gefangenenlager Guantánamo gegeben habe.

​​ Präventivhaft meint: Ich habe Hinweise, dass jemand eine Gefahr darstellt, aber es fehlen ausreichende Beweise für eine Verurteilung. Deshalb halte ich die Person über einen bestimmten Zeitraum fest, vielleicht auch für einen langen Zeitraum. In dieser Situation ist kein Gericht verantwortlich, sondern die Regierung. Die Diskussion über Präventivhaft ist noch nicht abgeschlossen, aber sie gewinnt an Stärke.

Von wie vielen Inhaftierten sprechen wir eigentlich, wenn es um die als gefährlich geltenden Gefangenen geht? Es kursiert die Zahl von 100. Stimmt diese Zahl? Und wie viele der Gefangenen gehören tatsächlich zur Führungsebene von Al Qaida oder Taliban?

Heinz: Es gibt, soweit ich weiß, keine genauen Zahlen, wie viele der Gefangenen zum Spitzenbereich, zur Leitung von Al Qaida gehören. Das erklärt sich aus der Tatsache, dass es seit vielen Jahren keine vernünftigen Informationen seitens der US-Regierung gibt. Geheimhaltung ist ja die Grundlage des Systems Guantánamo.

Unter den seltenen Studien zu diesem Thema gibt es einen Beitrag aus dem Jahr 2006 von den beiden US-Rechtsexperten Mark und Joshua Denbeaux. Sie haben auf Grund von Unterlagen des US-Verteidigungsministeriums die Studie "Bericht über Guantánamo -Gefangene, ein Profil von 517 Internierten" erstellt, mit zwei wichtigen Ergebnissen: Nur fünf Prozent der Gefangenen wurden von US-Militärs gefangen genommen.

86 Prozent wurden von anderen Kräften übergeben, zum Beispiel von Pakistan oder

Barack Obama; Foto: AP
Obama hatte die Aussetzung der Militärverfahren gegen die Terrorverdächtigen in Guantánamo für zunächst 120 Tage angewiesen. Außerdem ordnete er die Schließung des Lagers binnen eines Jahres an.

​​ der Nordallianz in Afghanistan. Und zwar in einer Zeit, in der es viel Geld gab für Angehörige oder angebliche Angehörige von Al Qaida und Taliban, so genannte Kopfprämien.

Weiterhin kamen sie zu dem Resultat, dass nur acht Prozent als "Kämpfer" bewertet wurden, weitere rund 30 Prozent als "Mitglieder" der von den USA definierten terroristischen Gruppen und weitere etwa 60 Prozent als lediglich "assoziiert" mit solchen Gruppen. Ob diese Gefangenen nun, wie der frühere Verteidigungsminister Rumsfeld behauptete, "die Schlimmsten der Schlimmsten" waren, darf bezweifelt werden.

Sie sprachen die Geheimhaltung als Grundstruktur von Guantánamo an. Immer wieder wurde das Argument angeführt, dass man bei Verhandlungen nicht alle Beweise offen legen kann, weil man damit zugleich Geheimdienststrukturen preisgebe. Wie können jetzt die Verfahren geführt werden?

Heinz: Ich hoffe, dass unter der Regierung Obama erst einmal überhaupt ein Minimum an Transparenz geschaffen wird. Und dass man − eine Selbstverständlichkeit für einen Rechtsstaat − beide Seiten anhört: Diejenigen, die die Beschuldigungen aussprechen, sind im Wesentlichen die zuständigen Militärstaatsanwälte auf Guantánamo und die Verteidiger der Gefangenen und sie selbst natürlich.

Und es muss eine Prüfung durch eine unabhängige Regierungsstelle oder die Justiz geben. Das sage ich deshalb, weil in den vergangenen Jahren viele Informationen der Regierung Bush falsch und irreführend waren. Die Regierung sagt, sie hat nicht gefoltert. Natürlich ist gefoltert worden; in einer großen Zahl von Fällen. Die Regierung sagt, sie tut nichts rechtswidriges, weil die Juristen dem zugestimmt hätten. Natürlich gibt es jede Menge Zweifel, ob die Art mit den Gefangenen umzugehen US-amerikanischem Recht entspricht, ganz zu schweigen von den völkerrechtlichen Pflichten der USA, zum Beispiel im Rahmen der UN-Antifolterkonvention.

Sind Ihrer Ansicht nach auf internationaler Ebene neue rechtliche Regelungen im Umgang mit global agierenden Terroristen nötig? Greift das Völkerrecht hier nicht zu kurz, da sich international tätige Terroristen nicht einem Staat zuordnen lassen?

Heinz: Dass Terroristen keine Kriegsgefangenen sind, ist eine Deutung der Regierung Bush, die im Februar 2002 durch eine Entscheidung des Präsidenten getroffen wurde. Der Großteil der Völkerrechtler lehnt diese Interpretation ab. Denn in einem bewaffneten Konflikt gibt es für jede Person - gemäß humanitären Völkerrechts - einen ganz klaren Rechtsstatus: Entweder ich bezeichne jemanden als Kombattanten, dann wird er, wenn er in die Hände des Gegners fällt, ein Kriegsgefangener, der nach den Genfer Konventionen geschützt ist. Oder jemand ist Zivilist, dann gelten die Schutzpflichten für die Zivilbevölkerung. Bestehen Zweifel, soll ein unabhängiges Gremium des Landes den Fall prüfen.

Im Falle der Gefangenen von Guantánamo oder auch anderer Gefangene, wie jene

Camp Delta in Guantánamo; Foto: AP
Im Falle Guantánamo handelt sich um rechtswidriges staatliches Handeln, das regelmäßig zu Verletzungen der Menschenrechte führte, so Heinz.

​​ in Afghanistan, in Bagram, wurde von der Regierung Bush eine dritte Kategorie, der so genannten "feindlichen Kämpfer" , erfunden, um diese Personen ohne Rechtsschutz festhalten zu können. Um sie verhören zu können, in einer Form, die sowohl dem UN-Antifolterabkommen als auch US-amerikanischem Recht widerspricht.

Außerdem wird in der Diskussion in den USA von interessierter Seite verschwiegen, dass natürlich die ordentliche Justiz bei der Terroristenbekämpfung funktioniert: Seit 1993 wurden von US-Gerichten mehr 100 internationale Fälle von Terrorismus erfolgreich behandelt.

Im vergangenen Jahr war der 60. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Mit Guantánamo hat ein demokratischer Staat einen rechtsfreien Raum geschaffen: Welche Auswirkungen hat Guantánamo auf die internationalen Menschenrechte?

Heinz: Guantánamo ist das Musterbeispiel für eine Reihe von Praktiken, die seitens der USA begonnen und nach 2001 ausgeweitet wurden. Es handelt sich um rechtswidriges staatliches Handeln, das immer wieder zu Menschenrechtsverletzungen führte und die Wahrscheinlichkeit systematischer Menschenrechtsverletzungen erhöhte.

Die USA haben, indem sie selbst fundamentale Menschenrechte unterminierten, vielen autoritären Staaten, die seit Jahren ähnlich argumentieren, nämlich mit der Notwendigkeit von Notstands- und Ausnahmemaßnahmen, jede Menge Argumente geliefert, um scheinbar legitim weiter machen zu können, solange es sich um den Kampf gegen Terrorismus handelt oder so dargestellt wird.

Auch hatte diese Politik negative Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit anderen westlichen Demokratien. Diese mussten sich ja fragen, inwieweit sie mit solch einem System unter der Regierung Bush zusammenarbeiten und zum Beispiel Informationen ihrer Nachrichtendienste zu Verdächtigen übergeben. Liefere ich solche Informationen, die in der Folge zu Folterungen führen, kann man von einer Mitverantwortung sprechen.

Hier wird der Schlussbericht des BND-Untersuchungsausschuss des Bundestages im Sommer 2009 hoffentlich Aufschlüsse über deutsche Politik und Praxis geben. Dies ist eine entscheidende Frage auch für die Zukunft, nämlich in Abhängigkeit davon, welche neue Praxis der Terrorismusbekämpfung von der Regierung Obama geschaffen wird.

Interview: Sonja Ernst

© Qantara.de 2009

Dr. Wolfgang S. Heinz ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Menschenrechte in Berlin. Zu seinen Schwerpunkten gehören u.a. die internationale und europäische Sicherheitspolitik. Ferner lehrt Heinz Politikwissenschaft an der Freien Universität Berlin und ist Mitglied des Antifolterausschuss des Europarates sowie des Expertenausschusses des UN-Menschenrechtsrats.

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