Türkische Gemeinde verteidigt geplantes Niqab-Verbot in Schulen

Die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) befürwortet das geplante Verbot der Vollverschleierung an niedersächsischen Schulen. «Die Schülerinnen sollen sehen können, wer neben ihnen sitzt», sagte der TGD-Vorsitzende Gökay Sofuoglu. Durch das Verbot könne man zudem «unnötige Diskussionen darüber vermeiden, wer die richtige Muslima ist».

Die aktuelle Forderung der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes nach einem Kopftuch-Verbot in allen Schulen und Kindergärten finde er aber übertrieben. Dass Kopftücher inzwischen auch von einigen muslimischen Grundschülerinnen getragen würden, sei zwar ein «neues Phänomen», das ihm auch nicht gefalle, erklärt Sofuoglu. Statt auf Verbote zu setzen, wäre es jedoch besser, auf die Moschee-Gemeinden einzuwirken. Diese sollten die Eltern überzeugen.

Der TGD-Vorsitzende sagte, unter Feministinnen seien vereinzelt «islamfeindliche Tendenzen» festzustellen. Alice Schwarzer lasse etwa «sehr starke Ressentiments» gegen den Islam erkennen.

Niedersachsen will als Reaktion auf den Fall einer vollverschleierten Schülerin die Verhüllung des Gesichts an Schulen verbieten. Auf eine Änderung des Schulgesetzes hatten sich Politiker aller vier Landtagsfraktionen vergangene Woche geeinigt. Begründet wurde die Änderung damit, dass der Schleier die Kommunikation erschwere.

In Bayern sind Burka und Niqab ab dem 1. August für Beamtinnen und Angestellte im Öffentlichen Dienst, an Hochschulen, Schulen und in Kindergärten verboten. Das Gesetz stellt auch klar, dass Schülerinnen «eine Gesichtsverhüllung grundsätzlich untersagt ist».

Auch Nordrhein-Westfalen setzt auf Verbote des Gesichtsschleiers im öffentlichen Dienst. Der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU) will das Tragen von Niqabs im Gerichtssaal gesetzlich verbieten lassen. «Da ist kein Platz für einen Schleier!», sagte Biesenbach.

Nach aktueller Rechtslage gebe es keine eindeutige Rechtsgrundlage, die regelt, ob Verfahrensbeteiligte ihr Gesicht im Gerichtssaal verdecken dürfen. Das Gericht müsse eine Ermessensentscheidung treffen, ob es die Abnahme eines Schleiers anordnet oder nicht. Die Unsicherheit im Umgang mit diesen Situationen sei daher vor Gericht groß, sagte Biesenbach. «Deswegen brauchen wir eine klare gesetzliche Regelung, die das Tragen von Burka und Co. vor Gericht verbietet.»

«Die Burka gehört nicht zu Deutschland, und zwar weder in der Fußgängerzone noch im Wohnzimmer», sagte Biesenbach dem Sender. Die islamische Burka beziehungsweise der Niqab sei eindeutig frauenfeindlich. Es werde den Frauen suggeriert, dass sie in der Öffentlichkeit kein Gesicht haben dürfen. Damit werde ihnen die Möglichkeit genommen, am gesellschaftlichen Leben außerhalb ihrer Familie teilzunehmen. Das widerspreche der Gleichberechtigung von Mann und Frau.

Für Beamtinnen, Soldatinnen und Richterinnen im Dienst gilt bereits ein Vollverschleierungsverbot. Sie dürfen ihr Gesicht künftig grundsätzlich nicht verhüllen. Der Bundestag hatte im April ein entsprechendes Teilverbot von Niqab oder Burka verabschiedet. (dpa/epd)

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